Die Sportpark Luftschiffhafen GmbH informiert über die aktuellen Eindämmungsmaßnahmen und bittet die Vereine um Weitergabe der Information:
"Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,
hiermit möchten wir Sie über die neuen Regelungen der 2. Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und Covid 19 im Land Brandenburg vom 23.11.2021 informieren, die mit sofortiger Wirkung in Kraft treten.
Die neue Verordnung sieht vor, dass generell in und auf allen Sportstätten des Sportparks Luftschiffhafen die 2G-Regelung umgesetzt und ausschließlich folgenden Personen der Zutritt gewährt wird:
• geimpften Personen, die einen auf sie ausgestellten Impfnachweis vorlegen,
• genesenen Personen, die einen auf sie ausgestellten Genesenennachweis vorlegen,
• Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,
• Personen, die einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen (Antigen-Test nicht älter als 24h, PCR-Test nicht älter als 48h,
kein Selbsttest)
a) Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
b) Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfung in Anspruch nehmen konnten
(Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Attestes im Original)
Beim Sportbetrieb sind folgende Maßnahmen sicherzustellen:
- Steuerung und Beschränkung des Zutritts und Aufenthalts aller Personen
- Erfassung der Personendaten aller Sportausübenden in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung
- In geschlossenen Räumen der regelmäßige Austausch der Raumluft durch Frischluft
Von diesen Regelungen ausgenommen sind:
- der Schulbetrieb sowie Lehrveranstaltungen in der Sportpraxis an Hochschulen,
- der Trainings- und Wettkampfbetrieb der Berufssportlerinnen und –sportler, der Bundesligateams sowie der Leistungssportlerinnen und –sportler der Bundes- und Landeskader, der im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet,
- die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern.
Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter unter freiem Himmel sind mit bis zu 250 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Personen zulässig.
Für die Einhaltung der genannten Regelungen zeichnen die jeweiligen Trainerinnen und Trainer sowie Betreuerinnen und Betreuer verantwortlich. Die Nichteinhaltung der 2G-Regelungen kann zum Verlust der Trainingszeiten führen.
Die Betreiberin der Sportanlagen im Sportpark Luftschiffhafen wird verstärkt entsprechende Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung der vorgenannten Verpflichtungen durchführen.
Bitte informieren Sie alle betreffenden Mitglieder Ihres Vereins/Ihrer Trainingsgruppe über diese Regelungen.
Sportpark Luftschiffhafen GmbH"
■■■
Kommentar schreiben